Jugenheim. Am vergangenen Samstag, 28.03.2026, richtete die Abteilung Jiu-Jitsu des TV Jugenheim einen Landes-Techniklehrgang des Jiu-Jitsu-Verbandes Rheinland-Pfalz e. V. zum Thema „Verteidigung gegen Messerangriffe“ in der Jugenheimer Bürgerhalle aus. An dem vierstündigen Lehrgang unter der sportlichen Leitung des rheinland-pfälzischen Landes-Lehr- und Prüfungsreferenten Klaus Schmidt (5. Dan Jiu-Jitsu, 4. Dan Modern Arnis) nahmen rund 30 begeisterte Jiu-Jitsuka verschiedenster Graduierungen aus Hessen und Rheinland-Pfalz teil.
Bereits im Aufwärmtraining erfolgte – für einige die erste – Gewöhnung an das Führen eines Messers. Während im ersten Teil die Trainingsmethodik zur Vermittlung von Verteidigungstechniken gegen Messerangriffe, insbesondere in Form von „Drills“ zur Schulung des ersten Reaktionsverhaltens (Position und Block) im Vordergrund stand, widmete Klaus darauf aufbauend den zweiten Teil des Lehrgangs der Anwendung des Erlernten im Prüfungsfach „Verteidigung gegen Messerangriffe“. Ein besonderes Augenmerk lag hierbei auf dem Eigenschutz des Verteidigers. Wie setze ich als Verteidiger beispielsweise einen sicheren Block, ohne direkt Schnittverletzungen an den Schlagadern des Handgelenks zu riskieren? Wie entwaffne ich den Angreifer ohne mich selbst zu verletzen?
Messerangriffe in der Realität – außerhalb eines sicheren Trainingsumfelds – sind und bleiben sehr gefährlich und werden in aller Regel zu Schnitt-/Stichverletzungen beim Verteidiger führen. Ein kontinuierliches Training kann die Chancen einen Messerangriff zu händeln ein klein wenig erhöhen. An erster Stelle steht jedoch immer die präventive Vermeidung eines Messerangriffs – auch durch „Flucht“! Im Training kamen natürlich ausschließlich Messerattrappen zum Einsatz.
Vielen Dank an den Referenten sowie seinen Uke für den lehrreichen Nachmittag!
Vor dem eigentlichen Lehrgang fand ein weiterer Prüfer-Lizenzlehrgang statt, um möglichst viele Prüfer für das vom Landesverband beschlossene erweiterte Dan-Prüfungsprogramm zu schulen.

Hintergrund: Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Berichtsjahr 2024 insgesamt 29.014 Straftaten als „Messerangriff“ erfasst. In der PKS sind „Messerangriffe“ als „Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird“ definiert. Nicht ausreichend für die Erfassung in der PKS ist das bloße Mitführen eines Messers. In rund 43 % der 29.014 Fälle wurde ein Messer für eine „bloße“ Bedrohung eingesetzt. Dem stehen 15.741 Messerangriffe (rund 54 %) im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität, von schwerer und gefährlicher Körperverletzung, über Raub- und Sexualdelikte, bis hin zu Tötungsdelikten, gegenüber (Quelle: PKS 2024, S. 20).
